Förderung Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Der Ausbau von Schnell-Ladesäulen wird nun auch für Unternehmen gefördert.

Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Auch die zugehörige Technik wie zum Beispiel Stromspeicher sind förderfähig. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung. 

Fördermittelanträge können bis zum 30. November 2023 gestellt werden, sofern die verfügbaren Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen zum Förderaufruf:

PtJ: Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen