Ob auch Sie einen Anspruch auf Hilfe für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Pellets haben, und wie hoch er ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben.
Nun ist eine Antragstellung, bis zum 20. Oktober2023, möglich.
Über den unten stehenden Link finden Sie Informationen zu den Härtefallhilfen. Der Härtefall-Rechner gibt Ihnen Auskunft über die Höhe des Zuschusses und wie die Antragstellung vorzunehmen ist. Der Antrag auf Zuschuss ist online einreichbar.
Bitte überprüfen Sie zuerst, in welcher Höhe Ihnen ein Zuschuss zusteht.
Wenn Sie Hilfe benötigen, dann geben Sie uns bitte Bescheid.